Mit der Antragstellung gelten die nachfolgenden "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" als angenommen. Dies gilt auch für etwaige "Besondere Teilnahmebedingungen", die den Teilnehmern oder Antragstellern (im Folgenden "Vertragspartner") für bestimmte Veranstaltungen bekannt gegeben werden können.
- Anmeldung
- Zahlungsbedingungen bei kostenpflichtigen Veranstaltungen
- Rücktritt und Kündigung
- Stornierung einer Veranstaltung
- Wechsel der Referenten
- Ausschluss von der Teilnahme
- Haftung
- Speicherung von Daten
- Bildaufzeichnung
- Hochgeladen
- Einhaltung
- Ergänzende Vereinbarungen
- Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Anträge für Kooperationsveranstaltungen werden über die Antragsfunktion auf der B2Match-Internetseite gestellt. Die Anträge werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; besondere Auswahlkriterien für bestimmte Veranstaltungen bleiben davon unberührt. Der Veranstalter bestätigt die Anmeldung spätestens nach Anmeldeschluss, es sei denn, eine Bestätigung wurde ausgeschlossen. Der Vertrag kommt mit Erhalt der Bestätigung oder bei Ausschluss der Bestätigung zum Zeitpunkt der Anmeldung zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt der Veranstalter dies dem Anmelder mit.
Soweit keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart sind, ist die Zahlung mit Erhalt der Rechnung fällig. Ist in der Rechnung ein anderes Fälligkeitsdatum angegeben, gilt dieses Datum. Eine verspätete Zahlung kann dazu führen, dass der Veranstalter den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen kann.
Bei Veranstaltungen kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten, wenn er dies dem Veranstalter mindestens sieben Werktage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilt. Maßgeblich ist dabei der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, ist der Vertragspartner verpflichtet, den vollen fälligen Betrag zu zahlen. Die Bereitstellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, insbesondere bei ungenügenden Anmeldungen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Falle einer (kurzfristigen) Absage, auch wenn eine vorherige Information der Teilnehmer nicht mehr möglich ist.
Soweit die Gesamtdurchführung der Veranstaltung nicht erheblich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Referenten/Referenten und Verschiebungen im Programmablauf weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zum Erhalt eines Nachlasses auf die fälligen Gebühren. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer in bestimmten Fällen (z.B. Zahlungsverzug, Störung des Veranstaltungs- und Geschäftsablaufs) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dies entbindet den Teilnehmer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
Die Haftung des Veranstalters, der Eigentümer von Veranstaltungsräumen oder deren Erfüllungsgehilfen für Schäden, insbesondere für solche aus Unfall, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Antragsteller damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Veranstalter gespeichert und ggf. in einer Teilnehmerliste veröffentlicht und an die Referenten/Dozenten weitergegeben werden. Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung sowie zur Information im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung verwendet.
Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kooperationsveranstaltungen ihr Einverständnis zur Aufnahme des Bildes ihrer Person im Zusammenhang mit der Veranstaltung sowie zur Nutzung und Veröffentlichung dieser Bilder zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Kooperationsveranstaltung gemäß § 22 des Gesetzes über das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG). Der Veranstalter teilt hiermit auch mit, dass die Fotografien im Internet weltweit für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden.
Mit dem Hochladen von Dateien auf die Plattform (einschliesslich jeglichen Fotomaterials) garantieren die Teilnehmer, die Dateien auf die Plattform hochladen (Uploader), dass alle Rechte an dem hochgeladenen Material, die für die Veröffentlichung auf weltweit zeitlich unbegrenzt zugänglichen Websites erforderlich sind, vom Uploader rechtzeitig und eigenverantwortlich gesichert wurden. Dazu gehören insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Marken- und Persönlichkeitsrechte und in diesem Zusammenhang insbesondere die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sowie die für die Veröffentlichung erforderlichen Bearbeitungsrechte. Ferner stellt der Uploader sicher, dass der Veranstalter nicht verpflichtet ist, den Urheber-/Leistungsschutzrechtsinhaber des hochgeladenen Materials namentlich zu nennen und dass das hochgeladene Material nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Diese oben genannten Garantien sind notwendig, da der Veranstalter die hochgeladenen Inhalte nicht auf mögliche Rechtsverletzungen überprüft, ohne besondere Hinweise zu erhalten, dass dies notwendig ist.
Mit dem Hochladen von Material werden die oben beschriebenen Nutzungsrechte nicht-exklusiv an den Veranstalter übertragen. Eine Übertragung dieser Rechte an Dritte ist damit nicht verbunden. Als Gegenleistung für die Übertragung der Nutzungsrechte erhält der Uploader das Recht, das hochgeladene Material auf der Website zu veröffentlichen.
Der Uploader stellt den Veranstalter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese geltend machen, das hochgeladene Material verletze ihre Rechte oder verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn Ansprüche nicht gegen den Veranstalter, sondern gegen dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Diese Freistellung umfasst auch den Ersatz der Kosten, die dem Veranstalter oder seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch die Rechtsausübung entstehen.
Schließlich garantiert der Uploader, dass der hochgeladene Inhalt frei von Viren, Würmern, Trojanern oder anderen Programmen und/oder Daten ist, die die Funktionalität oder die Existenz der Plattform gefährden oder beeinträchtigen können.
Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass die Teilnahme an Kooperationsveranstaltungen in Übereinstimmung mit den Compliance-Richtlinien ihrer Institution erfolgen muss.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.